Veröffentlichung des Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten

Am Dienstag, den 31.08.2021 ist das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten in Kraft getreten.

Schon im Mai dieses Jahres hatte der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer registerübergreifenden Datenzusammenführung, auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses, zugestimmt und so die Zusammenführung klinischer und epidemiologischer Daten aus den Krebsregistern der Länder beschlossen.

Das Gesetz gibt vor, die von den Registern gesammelten und an das Zentrum für Krebsregistrierung übermittelten Daten, zu erweitern. Zusätzlich zu bereits übermittelten Daten werden nun auch Therapien und Verläufe von Krebserkrankungen weitergeleitet sowie anonymisierte Daten für wissenschaftliche Forschungszwecke bereitgestellt.

Im Hinblick auf den nationalen Krebsplan und die Nationale Dekade gegen Krebs, bedeutet die bundesweite Zusammenführung der Daten der klinischen Krebsregister einen Meilenstein, da sie eine Grundlage für die Transparenz der Versorgung, für Wissensgenerierung sowie Forschung darstellt.

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