Das Landeskrebsregistergesetz des Landes Rheinland-Pfalz beinhaltet, dass personen- und tumorbezogene Angaben an das Krebsregister im Institut für digitale Gesundheitsdaten RLP zu übermitteln sind. Die Meldungen werden nach dem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) erfasst. Er dient dazu, dass die Meldungen zu allen Meldeanlässen meldepflichtiger Tumorerkrankungen einheitlich sind und so eine vergleichbare Erfassung und Auswertung über die Ländergrenzen hinweg möglich ist.

Eine gültige Meldung setzt sich aus den Personenstammdaten, Mindestangaben zum Primärtumor sowie der Erfassung einer Meldungsart (Meldeanlass) zusammen. Bitte beachten Sie bei allen Meldeanlässen die Mindestanforderungen für eine Meldung an das Krebsregister Rheinland-Pfalz.

Zu einzelnen Tumoren werden zusätzlich ausgewählte Angaben in organspezifischen Modulen erfasst. Zurzeit sind dies Prostata-, Mamma-, kolorektale Karzinome sowie das Maligne Melanom.