Nach dem Landeskrebsregistergesetz haben meldende Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen, Anspruch auf eine Vergütung, sofern die Meldung alle geforderten Daten beinhaltet und keine abrechnungsrelevanten Defizite vorliegen. Die Höhe der Vergütung ist bundesweit gesetzlich und einheitlich festgelegt. Die wichtigsten Informationen rund um das Thema Meldevergütung finden Sie auf den folgenden Seiten.

ABRECHNUNG
MIT DEM
MELDER

VERVOLLSTÄNDIGUNG
DER TUMORHISTORIE

FÜR 
KOSTENTRÄGER