Der Aussendienst des Krebsregisters Rheinland-Pfalz

Wir übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an das Krebsregister Rheinland-Pfalz!

Das Krebsregister RLP bietet einen Außendienst für Ihre Meldungsdokumentation und Meldungsübermittlung an. Ein geschulter Mitarbeiter hilft Ihnen, Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen und dokumentiert Ihre onkologischen Fälle im Melderportal. Durch den Service kommt es zu keinen Einschränkungen im Praxisalltag. Unser Außendienst arbeitet entweder selbstständig an einem bereitgestellten Arbeitsplatz in Ihrer Praxis oder dokumentiert mobil über einen Fernzugriff.

Für den Service entstehen Ihnen keine Kosten.

Um den Außendienst zu finanzieren, wird stattdessen die Meldevergütung, die Sie aktuell für die Krebsregistermeldungen erhalten, vom Krebsregister RLP einbehalten. Die gesetzliche Grundlage für die Dokumentation und Übermittlung von Meldungen durch das Krebsregister RLP bietet § 6 Abs. 7 im Landeskrebsregistergesetz.


Vorteile:

  • Sie erfüllen Ihre Meldepflicht
  • Sie haben keinen Aufwand
  • Es entstehen keine Kosten

Voraussetzungen:

  • Melder-ID ist vorhanden
  • Anmeldung über das Melderportal ist möglich
  • Zugriff auf Patientendaten wird bereitgestellt
  • Arbeitsplatz mit Internetzugang vor Ort oder eine Möglichkeit zum Arbeiten über Fernzugriff ist vorhanden
  • Listen der in onkologischer Behandlung befindlichen Patienten oder die .con-Datei (unverschlüsselte Abrechnungsdatei) können erstellt werden

Gerne beraten wir, nach welchen Kriterien Sie die Listen der betreffenden Patienten erstellen oder eine .con-Datei hochladen können.


Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Datenschutz

Die Daten werden verschlüsselt und mit einer abgesicherten Verbindung über das Melderportal an das Krebsregister Rheinland-Pfalz übertragen. Dort werden die Daten dann auf einem Server gespeichert. Zur Absicherung dieser Server wurden Maßnahmen getroffen, die den hohen Schutzbedarf aus technischer und organisatorischer Sicht abdecken. Dies bestätigt die erfolgreiche Zertifizierung nach ISO:27001.

Die Aufbewahrungsfrist der Daten ist im §15 Landeskrebsregistergesetz des Landes Rheinland-Pfalz (LKRG) definiert: „Die Identitätsdaten sind 30 Jahre nach dem Tod oder spätestens 120 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person zu löschen.“

Eine Datenübermittlung findet nicht außerhalb der europäischen Union statt. Eine mögliche Datenübertragung erfolgt ausschließlich innerhalb von Deutschland.

Die Grundlage für eine Übertragung ist im Landeskrebsregistergesetz in Rheinland-Pfalz definiert. Die Daten liegen auf einem Server, der in einem abgesicherten Bereich im Krebsregister RLP in Mainz in Betrieb ist

Die Meldung der personenbezogenen Daten an das Krebsregister RLP im Auftrag durch einen Dritten (hier das Krebsregister RLP) stellt eine weisungsgebundene Dienstleistung dar. Das Krebsregister wird in diesem Fall für Sie als Auftragsverarbeiter tätig. Um die Datenschutzkonformität für diese Dienstleistung sicherzustellen, werden im Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) die Rechte und Pflichten hinsichtlich des Datenschutzes für jede Vertragspartei geregelt.


Statements von Ärztinnen und Ärzten, die den Aussendienst nutzen

„Patientinnen werden bei uns entsprechend höchster medizinischer Standards stationär behandelt. In diesem Zuge ist es für uns essenziell, Kenntnis über den weiterführenden Therapieverlauf außerhalb unserer Einrichtung zu erhalten, sowie über mögliche Ereignisse im Verlauf der Nachsorge. Die Daten des Krebsregisters im IDG sind hierfür eine einzigartige Quelle über die diese Informationen einfach und umfassend abzurufen sind.

Die Arbeit des Dokumentationsservices des IDG ist ein wesentlicher Faktor dafür, dass uns diese wichtigen Daten, besonders auch aus dem ambulanten Bereich, rasch und umfänglich zur Verfügung stehen.“

Prof. Dr. Annette Hasenburg
Direktorin der Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauengesundheit, Universitätsmedizin Mainz

 

 

„Mit dem Therapieangebot unserer Praxis leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur ambulanten onkologischen Versorgung von Patientinnen und Patienten.  Der Dokumentationsservice bietet Einrichtungen wie der unsrigen einen einzigartigen Service. So können wir gewährleisten, dass unsere eigenen Daten allen anderen Behandlern zeitnah zur Verfügung stehen, aber auch wir jederzeit Zugriff auf Informationen aus mitbehandelnden Einrichtungen haben.“

Dr. Stefanie Schulz
Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin

 

 

 

„Die Kontaktaufnahme zum Dokumentationsservice erfolgte, um eine qualitativ hochwertige Verschlüsselung der hier behandelten Tumorerkrankungen zu erhalten und gleichzeitig die Vorgänge im Team zu implementieren. Der Einsatz des Dokumentationsservices hat zu einer erheblichen Entlastung der beteiligten Ärzte geführt, welche ohnehin durch zahlreiche bürokratische Aufgaben eingebunden sind. Aus unserer Sicht verlief der Einsatz zu unserer vollsten Zufriedenheit. Tumorerkrankungen wurden vollständig und qualitativ hochwertig erfasst.

Um in Zukunft auf eigenen Füßen stehen zu können, wurde eine In-Haus-Schulung durchgeführt. Die hierbei zwischenzeitlich (dann gelösten) technischen Probleme waren für alle Beteiligten sehr lehrreich. Die Tätigkeit des MEDoServ ist aus meiner Sicht ein unverzichtbarer Bestandteil des Serviceangebots des IDG.“

Dr. Thomas Koch
Chefarzt Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie und Stoffwechselerkrankung; Marienhaus Klinikum Eifel


Bei Fragen zu unserem Aussendienst stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Sarah Franz
Dokumentarin Medizinischer Dokumentationsservice

06131 / 97175-301
aussendienst[at]idg-rlp.de