Sie als Pathologen sind für das Krebsregister außerordentlich wichtig und nehmen eine herausragende Stellung als Kooperationspartner in vielerlei Hinsicht ein.
Ihre zyto- und histopathologischen Befunde sind eine unersetzbare Informationsquelle und Grundlage der Diagnose und Therapie fast aller bei uns meldepflichtigen Erkrankungen.
Durch Ihre Befunde ist eine hinreichende und genaue Klassifikation der Neubildungen überhaupt erst möglich.
Außerdem sind Ihre Meldungen für eine Vollzähligkeit der Krebsregistrierung essentiell.
Pflichtfelder
Die Pflichtfelder für Pathologie-Meldungen sind ab dem 01.09.2020 gültig. Durch unser Merkblatt möchten wir Sie noch einmal an die Felder, die zusätzlich zu der Übermittlung der Befundtexte zur jeweiligen Meldung verpflichtend sind, erinnern. Es ist notwendig, dass die Mitarbeiter, die in Ihrem Institut für die Meldungen an das Krebsregister verantwortlich sind, die Meldungen diesem Merkblatt entsprechend auf Vollständigkeit prüfen.
Wenn Sie über das Melderportal melden, ist gewährleistet, dass alle Angaben, die verpflichtend sind, dort eingegeben werden können.
Wenn Sie über eine Schnittstelle an uns melden, dann bitten wir Sie, mit Ihrem Softwarehersteller in Kontakt zu treten, falls Pflichtfelder in der von Ihnen genutzten Software noch nicht berücksichtigt sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns alle Befunde (alle Haupt- und Nachberichte) zu einem Tumor zukommen lassen, das heißt die Zytologien, Histologien und autoptischen Befunde, falls vorhanden.
Einrichtungsbezogene Auswertungen
Seit 2020 bekommen Pathologen eine jährliche Rückmeldung über Ihre Meldezahlen. Eine Musterauswertung finden Sie hier.