Die Belegärzte sind meldepflichtig und nicht das Krankenhaus, wenn diese den Patienten hauptsächlich behandeln. Sehen Sie dazu auch hier noch eine Übersicht über die Meldeanlässe.
Die Belegärzte sind meldepflichtig und nicht das Krankenhaus, wenn diese den Patienten hauptsächlich behandeln. Sehen Sie dazu auch hier noch eine Übersicht über die Meldeanlässe.