Der Tod eines Patienten ist nur dann meldepflichtig, wenn Informationen zum Diagnosedatum (mindestens das Jahr) und zur spezifischen Krebsdiagnose (ICD-10) bekannt sind.
Der Tod eines Patienten ist nur dann meldepflichtig, wenn Informationen zum Diagnosedatum (mindestens das Jahr) und zur spezifischen Krebsdiagnose (ICD-10) bekannt sind.