Man unterscheidet zwischen den Meldeanlässen „Therapiebeginn“ und „Therapieende“. 

 Hinweise:

  • Auch ein vorzeitiger Abbruch der Therapie ist als „Therapieende“ zu melden.
  • Nicht meldepflichtig sind:
    • geplante Therapien 
    • nicht tumortherapeutische Therapien
    • Substanzwechsel innerhalb einer Substanzgruppe 

Je nach Meldeanlass sind unterschiedliche Mindestanforderungen (für die Therapiemeldung zu erfüllen).

Bitte melden Sie die Meldeanlässe innerhalb von 4 Wochen nach Leistungserbringung.