Man unterscheidet zwischen den Meldeanlässen „Therapiebeginn“ und „Therapieende“.
Hinweise:
- Auch ein vorzeitiger Abbruch der Therapie ist als „Therapieende“ zu melden.
- Nicht meldepflichtig sind:
- geplante Therapien
- nicht tumortherapeutische Therapien
- Substanzwechsel innerhalb einer Substanzgruppe
Je nach Meldeanlass sind unterschiedliche Mindestanforderungen (für die Therapiemeldung zu erfüllen).
Bitte melden Sie die Meldeanlässe innerhalb von 4 Wochen nach Leistungserbringung.