Welche Meldeanlässe gibt es für Strahlentherapien?
Man unterscheidet zwischen den Meldeanlässen „Therapiebeginn“ und „Therapieende“.
Hinweise:
- Auch ein vorzeitiger Abbruch der Therapie ist als „Therapieende“ zu melden.
- Nicht meldepflichtig sind:
- geplante Therapien
- prophylaktische Bestrahlung zur Gynäkomastieprophylaxe bei Prostatakarzinom (C61)
- Folgende prophylaktische Bestrahlungen sind meldepflichtig:
- Ganzhirnbestrahlung bei ALL und kleinzelligem Bronchialkarzinom (kurativ)
- Scheidenstumpfprophylaxe nach Hysterektomie beim Endometriumkarzinom (kurativ)
Pro Meldeanlass sind unterschiedliche Mindestanforderungen (auch als Flyer zum Download verfügbar) für die Therapiemeldung zu beachten.
Bitte übermitteln Sie die Meldungen für alle Meldeanlässe innerhalb von 4 Wochen nach Leistungserbringung.