Ende des Übergangszeitraums für Schnittstellenmelder zur Annahme von Meldungen in oBDS (ADT/GEKID)2


Seit April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Bisher war es Schnittstellenmeldern noch möglich, Meldungen ab Version 2.2.1 zu übermitteln. Der Übergangszeitraum für diese Meldungen endet gemäß der bundesweiten Festlegung mit dem 30. Juni 2024, nach diesem Stichtag werden nur noch Meldungen der oBDS-Version 3 entgegengenommen.

Eine Übersicht über die zentral abgenommenen Schnittstellen/Softwarehersteller finden Sie hier:

Abgenommene Schnittstellen und Softwarehersteller

Wir empfehlen Ihnen, wenn möglich ein Update der von Ihnen genutzten Software auf die Version 3 erst vorzunehmen, wenn diese abgenommen wurde. Weiterhin empfehlen wir Schnittstellenmeldern, alle vorliegenden Korrekturanforderungen zu Meldungen in der oBDS (ADT/GEKID)-Version 2 zeitnah zu bearbeiten und alle ausstehenden Meldungen (z.B. vorangegangener Jahre) vor der Umstellung zu übermitteln. Dadurch vermeiden Sie Mehraufwand, der nach der Umstellung auf oBDS 3 möglicherweise durch die Notwendigkeit der Angabe zusätzlicher Informationen entsteht.

 

Nach dem 30. Juni 2024 müssen alle Meldungen in oBDS-Version 3 übermittelt werden – auch Meldungen mit Leistungsdatum vor dem Stichtag.

 

Informationen zu den Änderungen sowie zu häufig gestellten Fragen zum Thema oBDS 3, ebenso wie die gültigen Mindestanforderungen an Meldungen, finden Sie auf unserer Webseite:

Informationen zum oBDS 3

Übersicht zu den Mindestanforderungen an Meldungen