Das Krebsregister RLP arbeitet auf Grundlage des Krebsfrüherkennungs- und –registergesetzes (KFRG) aus § 65c Sozialgesetzbuch V und des darauf beruhenden Landeskrebsregistergesetzes (LKRG) vom 1.1.2016.
Dieses dient als Grundlage für die Arbeit der im Jahr 2014 gegründeten Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH. Im bereits vorher bestehenden rein epidemiologischen (bevölkerungsbezogenen) Krebsregister Rheinland-Pfalz wurden ausschließlich Daten zur Häufigkeit und Verbreitung von Krebserkrankungen in Rheinland-Pfalz erfasst und ausgewertet. Im klinisch-epidemiologischen Krebsregister Rheinland-Pfalz werden seitdem zusätzlich behandlungsortbezogen alle Daten zu Therapie, Behandlung und Verlauf von Krebserkrankungen registriert und verarbeitet.